Schießstand-Verwaltung
Schießstand im Überblick
- Standaufsichten gemäß § 27 (WaffG) + §§ 10, 11 (AWaffV) sowie Schützen können sich selbst am Schießstand einbuchen. Einteilung auch durch Administrator möglich.
- Spezielle Standaufsichtsbenutzer haben volle Kontrolle über alle Buchungen am Schießstand nur für den aktuellen Schießtag.
- Unterstützung für Gastschützen sowie für Anfänger und Schützen in Ausbildung durch spezielle Benutzerrollen und Ausbilderfunktionen.
- Kioskmodus für einfache Bedienung direkt am Schießstand.
- (Optionale) Direktbezahlung von Buchungen - ideal für kommerzielle Schießstände.